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Beim LSGG-Treffen im Mai 2012 wurde gemeinsam eine aktualisierte „Satzung“ erarbeitet und einstimmig verabschiedet.
1. Grundsatz der LSGGDie lesbischwulen Gottesdienstgemeinschaften (LSGG) sind ein ökumenisches Netzwerk von christlichen Gottesdienstgemeinschaften im deutschsprachigen Raum von und für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und sind offen für deren Freundinnen und Freunde. 2. Grundlagen der LSGGDie Gottesdienstgemeinschaften der LSGG feiern regelmäßig im Jahr Gottesdienste bzw. Andachten. Für die LSGG gilt die gegenseitige Gastfreundschaft. Bei aller Gemeinsamkeit respektieren wir die konfessionellen Unterschiede der einzelnen Gottesdienstgemeinschaften. Die Gottesdienstgemeinschaften bemühen sich um eine solidarische Verbundenheit und suchen nach Formen der gegenseitigen Unterstützung. Wir sind verbunden im Wissen umeinander und im Gebet. Die einzelnen Gottesdienstgemeinschaften bleiben für sich selbst verantwortlich. 3. Mitglieder der LSGGMit Stand 9. Juli 2011 sind folgende Gottesdienstgemeinschaften Mitglieder der LSGG:
Weitere Gottesdienstgemeinschaften können in die LSGG aufgenommen werden, wenn sie mit den Grundlagen (siehe 2.) übereinstimmen und sich an Aufgabenbereichen (siehe 5.) beteiligen. Hierzu kann von der sich bewerbenden Gottesdienstgemeinschaft ein formloser Antrag an die Kontaktperson (siehe 4.) gestellt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme einer Gottesdienstgemeinschaft in die LSGG trifft das Plenum auf dem nächsten LSGG-Treffen nach Eingang des Antrags. Stimmt eine Gottesdienstgemeinschaft innerhalb der LSGG mit den Grundlagen (siehe 2.) nicht mehr überein, oder beteiligt sich innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nicht mehr an Aufgabenbereichen (siehe 5.), so ist ein Vorbehalt gegeben, unter dem die Mitgliedschaft erlöschen kann. Über das Erlöschen einer Mitgliedschaft entscheidet das Plenum auf dem nächsten LSGG-Treffen nach Auftreten des Vorbehaltes. 4. Kontaktperson der LSGGDie Kontaktperson der LSGG und ihre Stellvertretung werden auf dem LSGG-Treffen bis zum nächsten LSGG-Treffen gewählt.
Die Orga-Liste kann von allen Gottesdienstgemeinschaften der LSGG bei der Kontaktperson angefragt werden. Eine Gottesdienstgemeinschaft informiert die Kontaktperson der LSGG unaufgefordert, sobald es Änderungen von Kontaktdaten in der jeweiligen Gottesdienstgemeinschaft gibt. Die Koordinierung interner Anfragen bleibt Aufgabe der jeweilig betreffenden Gottesdienstgemeinschaft. 5. Aufgaben der LSGGDie gemeinsamen Aufgaben der LSGG gliedern sich in folgende Aufgabenbereiche:
6. Strukturen und Gestaltung der Zusammenarbeit innerhalb der LSGGDie LSGG-Treffen dienen zum persönlichen Erfahrungsaustausch der einzelnen Gottesdienstgemeinschaften und zur genaueren Verteilung der Aufgabenbereiche (siehe 5.). Die Verantwortung für die Gestaltung eines LSGG-Treffens liegt bei der jeweils einladenden Gottesdienstgemeinschaft. Bei Abstimmungen auf den LSGG-Treffen hat im Plenum jede teilnehmende Gottesdienstgemeinschaft als Mitglied eine Stimme. Für die Vorbereitung der K-Tage werden auf den LSGG-Treffen Verantwortliche festgelegt. Informationen zu gemeinsamen Projekten sollen auf die Homepage gestellt werden. Die gegenseitige interne Zusendung von Newslettern und Informationen in Form eines Netzwerkes ist erwünscht. Bei anfallenden Kosten handeln die Gottesdienstgemeinschaften solidarisch, d.h. größere und „reichere“ Gottesdienstgemeinschaften unterstützen die anderen. Die LSGG ist Mitglied im Regenbogenforum e.V.
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